Bonjour! Die Fahrt mit einem Großraum- und Schwertransport durch Frankreich sieht wie eine fahrende Diskothek aus. Durch die Anordnung einer Vielzahl von Warnlichtern, ist Frankreich ein Land, dass wahrscheinlich am meisten den Frachtführern das Leben erschwert. Aber was tut man nicht für die Sicherheit 😊
Gemäß Artikel 16 der Verordnung vom 4. Mai 2006, ist jeder Großraum- und Schwertransport in Frankreich zur einer entsprechenden Kenntlichmachung aufgefordert.
Lese weiter und du erfährts:
- über die grundlegenden Ausstattungselemente,
- in welchen Situationen ist eine Kenntlichmachung eines Großraum- und Schwertransportes erforderlich,
- die genauen Abmessungen und welche technische Daten, die Warntafeln haben müssen,
- über die zusätzliche und erforderliche Ausstattung des Fahrzeugs
Grundlegende Ausstattung:
- zwei Warnlichter vorne, die an den äußersten Rändern der Fahrzeugbreite befestigt werden, auf der minimalen Höhe von 1,50 m oder 1,20 m im Falle eines niedriges Fahrzeuges,
- zwei Warnlichter hinten, die an den äußersten Rändern der Fahrzeug- oder Ladungsbreite befestigt werden, auf der minimalen Höhe von 1,50 m oder 1,20 m im Falle eines niedriges Fahrzeuges,
- Zwei Tafeln CONVOI EXCEPTIONNEL – eine vorne und eine hinten, die minimalen Abmessungen betragen 1,9 x 0,25 m (in einer Linie) oder mindestens 1,1 x 0,4 m (einer über den anderen).
Die Aufschrift wird schwarz und großgeschrieben. Die minimale Größe beträgt 0,1m auf einem reflektierendem gelben Hintergrund (Folie der Klasse II) oder nach der Dämmerung mit Rückstrahler oder von Innen mit zwei weiß strahlenden Lichtern mit einer Leistung von 15W – 25W beleuchtet.
Die Tafel sollte starr befestigt sein, es sei denn die Art der Ladung verhindert es (nichtsdestotrotz, die restlichen Auflagen bezüglich der Tafeln sollten eingehalten werden).
- Kenntlichmachung des toten Winkels –ATTENTION ANGLES MORTES (ab den 01.01.2021).
!!! Die Aufkleber/Schilder sollten 25 x 17 cm groß sein und auf der Höhe von 90-150 cm befestigt werden.
!!! Abhängig von der Ladungsart werden 3 (LKW) bis 5 Aufkleber/Schilder verlangt – beim Einsatz von einer Zugmaschine und einem Auflieger, sowie bei einem LKW und einem Anhänger (zwei seitlich an der Zugmaschine befestigt, und zwei auf der Hinterseite des Aufliegers/Anhängers).
!!! Die Aufkleber/Schilder sollten so befestigt werden, damit sie in jeder Situation sichtbar sind. Sie sollten jedoch das Typenschild, die Beschriftung des Fahrzeugs, Sichtbarkeit der Lichter, Signaleinrichtungen und das Sichtfeld des Fahrers nicht verdecken.
!!! Ausgenommen von der Anbringung der Seiten- und/oder Heckkennzeichnung sind nachweislich nicht baufähige Zugmaschinen und Sattelauflieger/Anhänger.
Fahrzeuge, die richtig mit ANGLES MORTES-Aufklebern/Schildern gekennzeichnet sind, sind auf dem von FFC CONSTRUCTEURS bereitgestellten Video zu sehen:
Aufkleber-Spezifikationen:
Größe: 25 x 17cm
Farben:
RAL – rot 3024 – gelb 1021 – gelber Schatten 102 – orange 2008 – schwarz 9005 | PANTONE – rot 185 – gelb 012 – gelber Schatten 3975 – orange 716 – schwarz NEUTRAL SCHWARZ |
BEISPIEL EINER AUFKLEBERMARKIERUNG
ZUGMASCHINE+ AUFLIEGER
A Max: 1,5m über dem Boden
B Min. 0,9m über den Boden
C Kraftfahrzeug (Zugmaschine): bis 1 m von der Vorderkante des Fahrzeugs
Sattelauflieger: seitlich (wenn möglich) innerhalb von 1 m vom Königszapfen entfernt; auf der Rückseite (wenn möglich) einen Aufkleber auf die rechte Tür auf gleicher Höhe kleben.
LKW + ANHÄNGER
A Max. 1,5m über dem Boden
B Min. 0,9m über dem Boden
C Kraftfahrzeug (LKW): bis 1 m von der Vorderkante des Fahrzeugs
Anhänger: seitlich (wenn möglich): 1m von der Vorderkante des Anhängers entfernt; auf der Rückseite (wenn möglich) einen Aufkleber auf die rechte Tür auf gleicher Höhe kleben.
WIE DIESE MARKIERUNGEN IN DER PRAXIS FUNKTIONIEREN
- Mit der Grundkennzeichnung sollte das Fahrzeug (bis max. 1m Überhang hinten) so aussehen:
- Zusatzausstattung beim Fahren mit Überbreite:
- weiße und rote Markierungstafeln mit nach außen und unten gerichteten Streifen,
Die Tafeln sollten so montiert werden, dass sie die Sicht des Fahrers nicht behindern und dass:
- An der Vorderseite die Unterseite der Tafel auf einer maximalen Höhe von 2,6 m gesetzt wird
- auf der Rückseite die Unterseite der Tafel in einer Höhe zwischen 0,4 und 1,55 m platziert wird
- andere Ausrüstung mit Grundkennzeichnung (wie oben)
3. Zusatzausstattung beim Fahren mit einer über die Fahrzeugkontur nach Hinten hinausragender Ladung (d. h. Fahren mit Überhang):
A) wenn der Überhang länger als 1 m ist (bis maximal 4 m):
- eine oder zwei zusätzliche Markierungsleuchten, die an der Ladung angebracht sind,
- eine weiß-rote Umrissmarkierung mit nach außen und unten gerichteten Streifen, angebracht am Ende der Ladung, nach hinten gerichtet,
- zwei weiß-rote Markierungsschilder mit nach außen und unten zeigenden Streifen, die auf beiden Seiten des Überhangs in einem Abstand von weniger als 1 m von seinem Ende angebracht sind.
B) wenn der Überhang alle weiteren 3 m in Bezug auf Punkt 1 überschreitet
- zwei zusätzliche Markierungsleuchten, die an der Ladung angebracht sind,
- eine weiß-rote Umrissmarkierung mit nach außen und unten gerichteten Streifen, die am Ende der Ladung angebracht ist und nach hinten zeigt
- zwei weiß-rote Markierungsschilder mit nach außen und unten zeigenden Streifen, die auf beiden Seiten des Überhangs in einem Abstand von weniger als 1 m von seinem Ende angebracht sind.
4. Beim Fahren mit einer Breite, die in die Abmessungen der Kategorie 3 fällt, d. h. über 4 m Breite:
- werden zwei zusätzliche Warnleuchten an der Vorderseite erforderlich, die an den äußersten Punkten der Ladung in einer Mindesthöhe von 1,50 m oder 1,20 m bei einem niedrigeren Fahrzeug angebracht sind,
- wenn die Ladung oder der Sattelauflieger ein hervorstehendes Element auf der Achsseite der Straße hat, muss auch eine zusätzliche Warnleuchte angebracht werden.
GUT ZU WISSEN
- Die Rundumleuchten müssen sowohl tagsüber als auch nachts während der Fahrt auf den Straßen eingeschaltet sein.
- Wenn Sie in Kategorie 1 fahren, können Sie die Anzahl der Rundumleuchten auf eine vorne und eine hinten beschränken – solange sie von allen Seiten gut sichtbar sind.
- Beim Fahren ohne Ladung (leer) sollten CONVOI EXCEPTIONNEL-Platten demontiert, abgedeckt und die Rundumlichter ausgeschaltet werden.
Wir hoffen, dass Wir Ihnen mit diesem Artikel die in Frankreich herrschenden Regeln deutlich angenähert haben, wodurch sich das Risiko, ein Bußgeld wegen falscher Fahrzeugkennzeichnung zu erhalten, verringert hat 🙂.
Du kennts keine Firma, die sich mit der Produktion von solchen Tafeln und Kennzeichnungen beschäftigt?
Du musst nicht weiter suchen, denn du bist an der richtiger Stelle. Schnapp dir einfach den Hörer und rufe unser Dispoteam an, das dir gerne die Preise für die Ausstattung deines Transportes nennt.