Transportgenehmigungen
Österreich
Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot
Schwertransportgenehmigungen
Erlaubte Parameter ohne Genehmigung
Eine Genehmigung wird verlangt wenn folgende Parameter überschritten werden
Genehmigungen und Ihre Gültigkeit
Arten der Genehmigungen
- Dauergenehmigung
Jahresgenehmigung die alle für den Schwertransport geeigneten Straßen-Netzwerke beinhaltet. Die Genehmigung gilt bis 25m x 3,5m x 4,3m – 60t und wird auf einen Auflieger/Anhänger mit Möglichkeit der wahlweisen Kombinierung mit einer Sattelzugmaschine oder LKW ausgestellt. - Einzelgenehmigung
Eine Genehmigung die auf eine konkrete Fahrzeugkombination und Strecke ausgestellt wird. Die Genehmigung ist 30 Tage gültig. - Kurzzeitgenehmigung
Eine Genehmigung die auf eine konkrete Fahrzeugkombination und Strecke ausgestellt wird. Die Genehmigung ist 3 Monate gültig und kann mehrfach benutzt werden.
Gültigkeit
- Dauergenehmigung – 1 Jahr
- Einzelgenehmigung – 30 Tage
- Kurzzeitgenehmigung – 3 Monate
Möglichkeiten der Verlängerung
Keine – nach dem Ende der Genehmigungsgültigkeit, muss die Genehmigung von neuem gestellt werden.
Wartezeit
1-10 Arbeitstage
Benötigten Dokumente
- Zulassungsdokumente
- Vollmacht
- wenn die Fahrzeugkombination über 40t hat und die Sattelzugmaschine/LKW keine Informationen über ein erhöhtes Zugsgesamtgewicht im Zulassungsdokument aufweist, ist für die Antragstellung ein Dokument nötig, das diese Tatsache bestätigt, z.B. eine Herstellerbescheinigung, Paragraph 70 StVZO, Gutachten.
Ermächtigung zur Durchfahrt: der Strecke, der Fahrzeuge
- Dauergenehmigung – Straßennetzwerk für Schwertransporte gemäss dem Genehmigungsverzeichnis
- Einzelgenehmigung – konkrete Fahrzeugkombination und Strecke
- Kurzzeitgenehmigung – konkrete Fahrzeugkombination und Strecke, kann mehrfach benutzt werden.
Fahrtzeiten
Änderungsmöglichkeiten der Genehmigung
Original Genehmigung während des Transports
NEIN*
Sprachkenntnisse
NEIN
Annullierungskosten
JA*
Zusätzliche Informationen
Zivile Schwertransportbegleitungen
Ab welchen Abmessungen/Zahl der Begleiter
- Länge
>20m in Wien
>22m in andere Ländern - Breite
>3m - Höhe
An Stellen in denen man keine standardgemäßen Fahrmanöver vornehmen muss, z.B. Fahrt in der entgegengesetzten Richtung - Gewicht
Die Entscheidung ist vom Beamten abhängig.
1-4 Begleiter, abhängig von den Transportabmessungen.
Begleiterarten
- .I Kategorie – Begleiter mit gelben Blinklichtern und SONDERTRANSPORT-Tafel
- II Kategorie – beglaubigter Begleiter, der die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt und ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug hat
- III Kategorie – zwei beglaubigte Begleiter
- IV Kategorie – drei Begleiter der Kategorie II und ein Begleiter der Kategorie I, davon erfüllt einer die Funktion des Transportleiters und trägt die Verantwortung für den Transport.
Standkosten
JA*
Sprachkenntnisse
NEIN*
Konvoi
JA*
Annullierungskosten
JA*