Transportgenehmigungen
SCHWEIZ
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Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte - Schweiz (lese weiter)
Die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten in der Schweiz erfordert einer Sonderbewilligung. Sie wird von benannten Stellen ausgestellt. Unser Unternehmen reicht Dokumente direkt bei diesen Institutionen ein, ohne Vermittler einzuschalten. Dies beschleunigt den gesamten Prozess erheblich und verursacht deutlich geringere Kosten. In dringenden Fällen wird die Genehmigung innerhalb eines Tages erteilt. Typischerweise beträgt die Wartezeit jedoch je nach Genehmigungsart drei bis fünf Werktage. Erfahren Sie mehr und was das Spezialistenteam von Schwerlast zu bieten hat.
Ladungen nach Schweiz
Das für den Transport verwendete Fahrzeug benötigt in der Regel nur eine Zulassungsbescheinigung. In einigen Fällen, insbesondere bei Großraum- und Schwertransporten, ist jedoch auch eine Bescheinigung des Herstellers über das Gewicht der Ladung erforderlich. Bei den notwendigen Transportbewilligungen kennt die Schweiz keine sehr strengen Beschränkungen. Bei Überschreitung der unten angegebenen Abmessungen wird eine Genehmigung benötigt:
- LKW – 12m x 2,55m x 4m,
- Zugmaschine + Auflieger – 16,5 m x 2,55 m x 4 m – 44 t (Achslasten nicht überschritten, unteilbare Ladung),
- LKW + Anhänger – 18,75 m x 2,55 m x 4 m – 44 t (Achslasten nicht überschritten, unteilbare Ladung).
Es stehen zwei Arten von Genehmigungen zur Verfügung. Sie unterscheiden sich sowohl in ihrer Gültigkeitsdauer als auch in ihrer Anwendbarkeit auf den Straßen auf denen der Transport stattfinden wird. Die Dauergenehmigung gilt bis Ende Januar des Jahres, das auf das Jahr der Bewilligungserteilung folgt. Aus diesem Grund kann es oft weniger als ein Jahr gültig sein. Sie gilt für alle Bundesstraßen. Die Einzelgenehmigung ist nur einen Monat gültig und es ist nur möglich, in ihrem Geltungsbereich eine bestimmte Strecke zu befahren. Eine Verlängerung der Dokumente ist leider nicht möglich. Nach Ablauf der Frist muss der Antrag erneut gestellt werden.
Begleitung von Großraum- und Schwertransporten – Schweiz
Die Verpflichtung zur Organisation eines Begleitdienstes von Großraum- und Schwertransporten hängt vollständig vom Inhalt der ausgestellten Genehmigung ab. Jeder Fall wird individuell von dem Beamten behandelt, der den Antrag prüft. Auch Begleitungen durch Polizei oder Ersatzdienste sind nur in bestimmten Situationen erforderlich. Wie beim einer zivilen Begleitung hängt die Notwendigkeit, die Polizei zu informieren, von der Entscheidung des Beamten ab. Zudem müssen Sie bei Transporten in der Schweiz immer auch andere Einschränkungen berücksichtigen. Hohe Mautgebühren und eine verstärkte Kontrolle der Straßenverkehrsdienste sind nur einige davon.
Strenge Kontrollen in der Schweiz
Die Straßenverkehrsleitstelle überwacht den Großraum- und Schwertransport. Die Überwachung der Transporte erfolgt sehr detailliert. Die Fahrerqualifikation, der technische Zustand der Fahrzeuge, die Ladungssicherung sowie die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten werden akribisch geprüft. Auch für den Besitz einer Vignette gelten sehr restriktive Regeln. Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen sind grundsätzlich verpflichtet, die entsprechende Jahresvignette zu erwerben. Es kann an Grenzübergängen, Tankstellen oder Online erworben werden. Bei unsachgemäßer Platzierung oder Ablauf der Gültigkeit können hohe Bußgelder verhängt werden.
Auch in den Nachtstunden, also von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr, gilt für Lastkraftwagen in der Schweiz ein Fahrverbot auf allen Straßen. Auch an allen Sonn- und Feiertagen gilt ein Fahrverbot für LKW. Eine eventuelle Fahrt unter Umgehung dieser Auflagen kann nur mit einer besonderen Zusatzgenehmigung erfolgen.
Straßentransport in der Schweiz
Da die Schweiz weder der Europäischen Union noch dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, erfolgt der Transport hierzulande nach etwas anderen Prinzipien. Zuallererst müssen Sie die Zollabfertigungspflicht beim Grenzübertritt berücksichtigen. Dies beeinträchtigt jedoch nicht die Zusammenarbeit dieses Landes mit anderen europäischen Ländern.
Die Schweiz ist aufgrund ihrer Lage ein Transitland für die meisten Güter, die durch Europa transportiert werden. Leider gibt es immer mehr Initiativen, die darauf abzielen, den Straßenverkehr zu reduzieren. Dies liegt vor allem am Naturschutz der Alpen. Aus diesem Grund wird der Großteil des Straßenverkehrs auf die Bahn verlagert und der Bau neuer Straßen stößt auf zunehmenden Widerstand.
Dennoch scheint der Transport aus Polen im Moment sicher zu sein. Schwerlast erhält seit vielen Jahren Aufträge für Schwerlasttransporte in die Schweiz. Unsere Tätigkeiten sind effizient und professionell. Wir erledigen alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Organisation des Transports. Kundenzufriedenheit ist für uns das A und O. Erfahrene Spezialisten sorgen dafür, dass die notwendigen Unterlagen schnell beschafft werden.
Schwertransportgenehmigungen
Erlaubte Parameter ohne Genehmigung
Eine Genehmigung wird verlangt wenn folgende Parameter überschritten werden
- LKW – 12m x 2,55m x 4m
- Sattelzugmaschine + Sattelauflieger – 16,5m x 2,55m x 4m – 44t (keine überschrittenen Achslasten, unteilbare Ladung)
- LKW + Anhänger – 18,75m x 2,55m x 4m -44t (keine überschrittenen Achslasten, unteilbare Ladung)
Genehmigungen und Ihre Gültigkeit
Arten der Genehmigungen
- Dauergenehmigung für alle öffentlichen Straßen – gültig bis zum 31.01. des folgenden Jahres
- Einzelgenehmigung für eine Strecke – 1 Monat gültig
Möglichkeiten der Verlängerung
Wartezeit
- Dauergenehmigung – 3-5 Arbeitstage
- Einzelgenehmigung für eine Strecke – 3-5 Arbeitstage
- Es besteht die Möglichkeit eine Genehmigung im Schnellverfahren zu bekommen, in Ausnahmefällen innerhalb von 24h
Benötigte Dokumente
- Kopie der Zulassungsdokumente.
- In manchen Fällen, bei schweren Transporten, ist es nötig eine Bescheinigung des Produzenten über das Gewicht der Ladung vorzuweisen
Ermächtigung zur Durchfahrt: der Strecke, der Fahrzeuge
- Dauergenehmigung – 1 Fahrzeugkombination
- Einzelgenehmigung – 1 Fahrzeugkombination, für eine Strecke
Fahrtzeiten
Änderungsmöglichkeiten der Genehmigung
NEIN*
Original Genehmigung während des Transports
Sprachkenntnisse
JA*
Annullierungskosten
JA*
Zusätzliche Informationen
- bei mehr als 46t wird verlangt, dass die Sattelzugmaschine zwei Antriebsachsen besitzt (mind. 25% der Gesamtmasse fällt auf die Antriebsachse)
- mit max. 6m Überhang ab dem Drehpunkt der Achse bei einem ausgezogenem Auflieger
- weiß-rote Fahnen, wenn die Ladung an den Seiten herausragt
- Genehmigungen für nicht-Schweizer werden für den Import/Export und für den Transit ausgestellt.