Transportgenehmigungen
SCHWEIZ

Schwertransportgenehmigungen
Erlaubte Parameter ohne Genehmigung
Eine Genehmigung wird verlangt wenn folgende Parameter überschritten werden
- LKW – 12m x 2,55m x 4m
- Sattelzugmaschine + Sattelauflieger – 16,5m x 2,55m x 4m – 44t (keine überschrittenen Achslasten, unteilbare Ladung)
- LKW + Anhänger – 18,75m x 2,55m x 4m -44t (keine überschrittenen Achslasten, unteilbare Ladung)
Genehmigungen und Ihre Gültigkeit
Arten der Genehmigungen
- Dauergenehmigung für alle öffentlichen Straßen – gültig bis zum 31.01. des folgenden Jahres
- Einzelgenehmigung für eine Strecke – 1 Monat gültig
Möglichkeiten der Verlängerung
Wartezeit
- Dauergenehmigung – 3-5 Arbeitstage
- Einzelgenehmigung für eine Strecke – 3-5 Arbeitstage
- Es besteht die Möglichkeit eine Genehmigung im Schnellverfahren zu bekommen, in Ausnahmefällen innerhalb von 24h
Benötigte Dokumente
- Kopie der Zulassungsdokumente.
- In manchen Fällen, bei schweren Transporten, ist es nötig eine Bescheinigung des Produzenten über das Gewicht der Ladung vorzuweisen
Ermächtigung zur Durchfahrt: der Strecke, der Fahrzeuge
- Dauergenehmigung – 1 Fahrzeugkombination
- Einzelgenehmigung – 1 Fahrzeugkombination, für eine Strecke
Fahrtzeiten
Änderungsmöglichkeiten der Genehmigung
NEIN*
Original Genehmigung während des Transports
Sprachkenntnisse
JA*
Annullierungskosten
JA*
Zusätzliche Informationen
- bei mehr als 46t wird verlangt, dass die Sattelzugmaschine zwei Antriebsachsen besitzt (mind. 25% der Gesamtmasse fällt auf die Antriebsachse)
- mit max. 6m Überhang ab dem Drehpunkt der Achse bei einem ausgezogenem Auflieger
- weiß-rote Fahnen, wenn die Ladung an den Seiten herausragt
- Genehmigungen für nicht-Schweizer werden für den Import/Export und für den Transit ausgestellt.