Transportgenehmigungen
FINNLAND

Schwertransportgenehmigungen
Erlaubte Parameter ohne Genehmigung
Bei EU- und EOG- Ländern
- Bis 30m x 4m x 4,4m – 48t (Sattelzugmaschine + Sattelauflieger)
- Bis 25,25m x 4m x 4,4m – 36t – 60t (LKW + Anhänger)
andere Lander:
- Bis 16,5m x 2,55m x 4m – 40t (Sattelzugmaschine + Sattelauflieger)
- Bis 18,75m x 2,55m x 4m – 36t – 40t (LKW + Anhänger)
Eine Genehmigung wird verlangt wenn folgende Parameter überschritten werden
Bei EU- und EOG- Ländern
- Bis 30m x 4m x 4,4m – 48t (Sattelzugmaschine + Sattelauflieger)
- Bis 25,25m x 4m x 4,4m – 36t – 60t (LKW + Anhänger)
andere Lander:
- Bis 16,5m x 2,55m x 4m – 40t (Sattelzugmaschine + Sattelauflieger)
- Bis 18,75m x 2,55m x 4m – 36t – 40t (LKW + Anhänger)+ Sattelauflieger
Genehmigungen und Ihre Gültigkeit
Arten der Genehmigungen
Gültigkeit
- Dauergenehmigungen – 1 Jahr gültig
- Einzelgenehmigung – von 7 Tagen bis 6 Monate gültig
Möglichkeiten der Verlängerung
Keine – nach dem Ende der Genehmigungsgültigkeit, muss die Genehmigung von neuem gestellt werden.
Wartezeit
5-7 Arbeitstage
Benötigte Dokumente
- Zulassungsdokumente
- technisches Prüfungszeugnis für Finnland
Ermächtigung zur Durchfahrt: der Strecke, der Fahrzeuge
Die Genehmigung wird für eine bestimmte Strecke und Fahrzeugkombination ausgestellt.
Fahrtzeiten
gemäß der Genehmigung
Änderungsmöglichkeiten der Genehmigung
NEIN
Original Genehmigung während des Transports
NEIN
Sprachkenntnisse
NEIN
Annullierungskosten
JA*
Zusätzliche Informationen
Um eine Genehmigung zu erhalten ist es nötig eine Fahrzeugprüfung in Finnland zu durchlaufen, nach der man ein technisches Prüfungszeugnis für Finnland erhält. Dieses Dokument ist auf unbestimmte Zeit gültig.
Die Kupplungsprüfung ist nötig, wenn:
1. Die leere Fahrzeugkombination, die in Finnland maximal erlaubten Abmessungen überschreitet.
2. Die Fahrzeugkombination im beladenen Zustand (ohne die Ladung), die in Finnland maximal erlaubten Abmessungen überschreitet (z.B. ausgezogener Auflieger)
3. Die Fahrzeugkombination im beladenen Zustand (mit der Ladung), die in Finnland maximal erlaubten Achslasten überschreitet.
Zivile Schwertransportbegleitungen
Ab welchen Abmessungen
- >= 25,25m Länge und 3,5m Breite
- >= 30m Länge und 3m Breite
- > 5m Höhe
Zahl der Begleiter
1 Begleiter
über 3,5m bis 4m Breite – bei einer Länge bis 30m
über 3m bis 4m Breite – bei einer Länge über 30m bis 35m
über 2,55m bis 3m Breite – bei einer Länge über 35m bis 40m
bei einer Höhe über 5m
2 Begleiter
über 4m bis 5m Breite – bei einer Länge bis 35m
über 3m bis 4m Breite – bei einer Länge über 35m bis 40m
über 2,55m bis 3,5m Breite – bei einer Länge über 40m bis 45m
über 2,55m bis 3m Breite – bei einer Länge über 45m bis 50m
3 Begleiter
über 5m bis 7m Breite – bei einer Länge bis 30m
über 4m bis 7m Breite – bei einer Länge über 30m bis 40m
über 3,5m bis 7m Breite – bei einer Länge über 40m bis 45m
über 3m bis 7m Breite – bei einer Länge über 45m bis 50m
über 2,55m Breite – bei einer Länge über 50m
4 Begleiter
bei einer Höhe über 7m
Begleiterarten
Warnfahrzeug:
PKW, Van oder LKW bis maximal 7,5t (ohne Anhänger), ausgestattet mit:
1) Warntafeln (je nach den Transportabmessungen):
– LEVEA (Breite), PITKA (Länge) und KOREKA (Höhe) – an den Oberkanten der Warntafeln befestigt
– zusätzlich können Hilfszeichen angewendet werden: …..- an den Unterkanten der Warntafeln befestigt (die gleichen Hilfszeichen wie an den Oberkanten befestigt)
2) minimum zwei Warnleuchten (Gelblichter)
3) Höhenmessgerät (wenn über 5m Höhe begleitet wird)
4) CB-Funk
Begleitfahrzeug:
Das Fahrzeug muss gelb sein und mindestens 1,7m Höhe haben, ausgestattet mit:
– minimum zwei Warnleuchten (Gelblichter)
– Höhenmessgerät (wenn über 5m Höhe begleitet wird)
– CB-Funk
– die Zulassungsdokumente des Fahrzeugs müssen einen Eintrag enthalten, dass das Fahrzeug zur Begleitung zugelassen ist.
Standkosten
JA
Sprachkenntnisse
JA
Begleiterarten
JA*
Konvoi
JA*