Transportgenehmigungen
FINNLAND
Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot
Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte - Finnland (lese weiter)
Finnland entwickelt seine Wirtschaft seit geraumer Zeit dynamisch. Seine Grundbranchen sind die Holz-, Metall- und Maschinenindustrie, die Metallurgie und die Landwirtschaft. Es produziert auch große Militär- und Speziallastwagen. Kein Wunder, dass polnische Unternehmen zunehmend mit finnischen Unternehmern zusammenarbeiten. Die Organisation von Transporten mit Übergröße in dieses Land erfordert jedoch eine spezielle Transportgenehmigung. Unsere Spezialisten stellen Anträge bei den zuständigen Ämtern. Wir sind in der Lage, alle notwendigen Dokumente so schnell wie möglich zu beschaffen. Zögern Sie nicht und prüfen Sie alle Dienstleistungen von Schwerlast.
Ladungen nach Finnland – erforderliche Dokumente
Um problemlos die entsprechende Genehmigung für den Großraum- und Schwertransport nach Finnland zu erhalten, müssen Sie zunächst noch einige weitere Unterlagen berücksichtigen. Zunächst einmal ist es notwendig, Zulassungsbescheinigungen aller Fahrzeugkombinationen zu haben, die den Transport durchführen. Für alle Fälle lohnt es sich immer, eine Bestätigung aller Fahrzeug- und Ladungsparameter vom Hersteller zu erhalten. Außerdem benötigen Sie ein technisches Prüfungszeugnis für Finnland, deren Dauer variiert und individuell festgelegt wird.
Technisches Prüfungszeugnis für Finnland
Der Erhalt dieses Dokuments ist eine Bedingung, die erfüllt werden muss, um eine Genehmigung für den Großraum- und Schwertransport zu erhalten. Das technisches Prüfungszeugnis für Finnland erhalten Sie nach bestandener Fahrzeuginspektion in Finnland. Sie ist unbegrenzt gültig. Es gibt mehrere Situationen, in denen eine Kupplungsprüfung erforderlich ist:
- wenn die leere Fahrzeugkombination die zulässigen Abmessungen und Tonnagen für den normalen Verkehr in Finnland überschreitet,
- wenn die beladene Fahrzeugkombination (ohne Ladung) die zulässigen Abmessungen im normalen Straßenverkehr überschreitet,
- wenn die beladene Fahrzeugkombination (einschließlich Ladung) die im normalen Straßenverkehr zulässigen Lasten überschreitet.
Finnland – Transport ohne Genehmigung
Nicht jeder Transport nach Finnland erfordert eine spezielle Transportgenehmigung. Das Fahren ohne ein solches Dokument darf unter der Bedingung erfolgen, dass das beladene Fahrzeug die allgemein geltenden Abmessungen nicht überschreitet. Für alle größeren Ladungen müssen Sie eine Genehmigung einholen. Diese Parameter variieren je nachdem, ob ein bestimmtes Land zur Europäischen Union und zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört. Es ist zu beachten, dass die angegebenen Grenzwerte für nicht teilbare Ladungen gelten.
- Für EU- und EWR-Länder: bis zu 30 m x 4 m x 4,4 m – 48 t (Zugmaschine + Auflieger); bis zu 25,25 m x 4 m x 4,4 m – 36 t-60 t (LKW + Anhänger).
- Für andere Länder: bis 16,5 m x 2,55 m x 4 m – 40 t (Zugmaschine + Auflieger); bis zu 18,75 m x 2,55 m x 4 m – 36 t-40 t (LKW + Anhänger).
Arten von Transportgenehmigungen nach Finnland
Genehmigungen für den Großraum- und Schwertransport nach Finnland lassen sich in zwei Hauptkategorien einteilen. Einzelgenehmigungen decken eine bestimmte Einweg- oder Zweiwegroute ab. Ihre Gültigkeit kann zwischen 7 Tagen und sogar 6 Monaten variieren. Für einige Transportführer sind sie jedoch nicht die beste Option. Dauergenehmigungen sind eine Alternative. Diese Genehmigungen haben eine viel längere Laufzeit, da sie das ganze Jahr über gültig sind. Es sollte immer daran erinnert werden, dass unabhängig von der Art des Dokuments nach dessen Ablaufdatum ein neuer Antrag gestellt werden muss. Denn Transportgenehmigungen können nicht verlängert werden.
Zivile Begleitung von Großraum- und Schwertransporten – Finnland
In den meisten Ländern der Europäischen Union besteht eine Verpflichtung zur Organisation einer Begleitung von Großraum- und Schwertransporten. Es ist eine Sicherheitsmaßnahme, um eine störungsfreie Fahrt zu gewährleisten, bei der andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. In Finnland wird die Notwendigkeit einer Begleitung durch die Abmessungen der Fahrzeugkombination bestimmt:
- >= Länge 25,25 m und Breite 3,5 m,
- >= Länge 30m und Breite 3m,
- >5m hoch.
Die Anzahl der Begleiter richtet sich nach den erreichten Abmessungen. Bei den größten Transporten müssen bis zu vier Hilfsfahrzeuge organisiert werden. Autos müssen über spezielle Ausrüstungen wie Warntafeln und Lichter, ein Höhenmessgerät und ein CB-Funkgerät verfügen. Fahrer müssen in der Lage sein, die finnische Genehmigungen zu verstehen und den Empfehlungen, die in der Genehmigung stehen zu befolgen. Daher sind auch Sprachkenntnisse erforderlich.
Polizeibegleitung von Großraum- und Schwertransporten – Finnland
Bei untypischen Transporten ist die Organisation einer Polizeieskorte erforderlich. Normalerweise ist es notwendig, wenn die Breite der Fahrzeugkombination mit der Ladung 7 m überschreitet. Sie sollten dann die Vorschriften einhalten und die Fahrt rechtzeitig bei den Diensten melden, was von den Merkmalen des Transports und der Verfügbarkeit der Polizei abhängt. Die möglichen Kosten für die Stornierung eines solchen Auftrags hängen davon ab, wie weit er fortgeschritten ist und wie schnell die Dienstleistungen storniert werden können.
Organisation von Transportgenehmigungen nach Finnland
Durch die Zusammenarbeit mit Schwerlast sparen Sie viel Zeit und vor allem Nerven. Dank unserer Kenntnisse der Transportbranche sind wir in der Lage, umfassende Dienstleistungen bei der Organisation aller erforderlichen Dokumente anzubieten. Unsere langjährig am Markt tätigen Spezialisten sind in der Lage, die Formalitäten schnellstmöglich zu erledigen. Sie bieten vollen Einsatz und professionelle Hilfe bei der Organisation des Transports. Daher empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um die Einzelheiten des Angebots zu besprechen.
Schwertransportgenehmigungen
Erlaubte Parameter ohne Genehmigung
Bei EU- und EOG- Ländern
- Bis 30m x 4m x 4,4m – 48t (Sattelzugmaschine + Sattelauflieger)
- Bis 25,25m x 4m x 4,4m – 36t – 60t (LKW + Anhänger)
andere Lander:
- Bis 16,5m x 2,55m x 4m – 40t (Sattelzugmaschine + Sattelauflieger)
- Bis 18,75m x 2,55m x 4m – 36t – 40t (LKW + Anhänger)
Eine Genehmigung wird verlangt wenn folgende Parameter überschritten werden
Bei EU- und EOG- Ländern
- Bis 30m x 4m x 4,4m – 48t (Sattelzugmaschine + Sattelauflieger)
- Bis 25,25m x 4m x 4,4m – 36t – 60t (LKW + Anhänger)
andere Lander:
- Bis 16,5m x 2,55m x 4m – 40t (Sattelzugmaschine + Sattelauflieger)
- Bis 18,75m x 2,55m x 4m – 36t – 40t (LKW + Anhänger)+ Sattelauflieger
Genehmigungen und Ihre Gültigkeit
Arten der Genehmigungen
Gültigkeit
- Dauergenehmigungen – 1 Jahr gültig
- Einzelgenehmigung – von 7 Tagen bis 6 Monate gültig
Möglichkeiten der Verlängerung
Keine – nach dem Ende der Genehmigungsgültigkeit, muss die Genehmigung von neuem gestellt werden.
Wartezeit
5-7 Arbeitstage
Benötigte Dokumente
- Zulassungsdokumente
- technisches Prüfungszeugnis für Finnland
Ermächtigung zur Durchfahrt: der Strecke, der Fahrzeuge
Die Genehmigung wird für eine bestimmte Strecke und Fahrzeugkombination ausgestellt.
Fahrtzeiten
gemäß der Genehmigung
Änderungsmöglichkeiten der Genehmigung
NEIN
Original Genehmigung während des Transports
NEIN
Sprachkenntnisse
NEIN
Annullierungskosten
JA*
Zusätzliche Informationen
Um eine Genehmigung zu erhalten ist es nötig eine Fahrzeugprüfung in Finnland zu durchlaufen, nach der man ein technisches Prüfungszeugnis für Finnland erhält. Dieses Dokument ist auf unbestimmte Zeit gültig.
Die Kupplungsprüfung ist nötig, wenn:
1. Die leere Fahrzeugkombination, die in Finnland maximal erlaubten Abmessungen überschreitet.
2. Die Fahrzeugkombination im beladenen Zustand (ohne die Ladung), die in Finnland maximal erlaubten Abmessungen überschreitet (z.B. ausgezogener Auflieger)
3. Die Fahrzeugkombination im beladenen Zustand (mit der Ladung), die in Finnland maximal erlaubten Achslasten überschreitet.
Zivile Schwertransportbegleitungen
Ab welchen Abmessungen
- >= 25,25m Länge und 3,5m Breite
- >= 30m Länge und 3m Breite
- > 5m Höhe
Zahl der Begleiter
1 Begleiter
über 3,5m bis 4m Breite – bei einer Länge bis 30m
über 3m bis 4m Breite – bei einer Länge über 30m bis 35m
über 2,55m bis 3m Breite – bei einer Länge über 35m bis 40m
bei einer Höhe über 5m
2 Begleiter
über 4m bis 5m Breite – bei einer Länge bis 35m
über 3m bis 4m Breite – bei einer Länge über 35m bis 40m
über 2,55m bis 3,5m Breite – bei einer Länge über 40m bis 45m
über 2,55m bis 3m Breite – bei einer Länge über 45m bis 50m
3 Begleiter
über 5m bis 7m Breite – bei einer Länge bis 30m
über 4m bis 7m Breite – bei einer Länge über 30m bis 40m
über 3,5m bis 7m Breite – bei einer Länge über 40m bis 45m
über 3m bis 7m Breite – bei einer Länge über 45m bis 50m
über 2,55m Breite – bei einer Länge über 50m
4 Begleiter
bei einer Höhe über 7m
Begleiterarten
Warnfahrzeug:
PKW, Van oder LKW bis maximal 7,5t (ohne Anhänger), ausgestattet mit:
1) Warntafeln (je nach den Transportabmessungen):
– LEVEA (Breite), PITKA (Länge) und KOREKA (Höhe) – an den Oberkanten der Warntafeln befestigt
– zusätzlich können Hilfszeichen angewendet werden: …..- an den Unterkanten der Warntafeln befestigt (die gleichen Hilfszeichen wie an den Oberkanten befestigt)
2) minimum zwei Warnleuchten (Gelblichter)
3) Höhenmessgerät (wenn über 5m Höhe begleitet wird)
4) CB-Funk
Begleitfahrzeug:
Das Fahrzeug muss gelb sein und mindestens 1,7m Höhe haben, ausgestattet mit:
– minimum zwei Warnleuchten (Gelblichter)
– Höhenmessgerät (wenn über 5m Höhe begleitet wird)
– CB-Funk
– die Zulassungsdokumente des Fahrzeugs müssen einen Eintrag enthalten, dass das Fahrzeug zur Begleitung zugelassen ist.
Standkosten
JA
Sprachkenntnisse
JA
Begleiterarten
JA*
Konvoi
JA*