Die Kenntlichmachung eines Großraum- und Schwertransportes ist ein sehr wichtiger Aspekt während der Planung und Organisation eines Transports. Es beeinflusst nicht nur die Sicherheit des Transports an sich, sondern auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer – und vor allem, und hier lassen Sie sich nicht täuschen – die wichtigste Sache – riskieren einer Geldstrafe, was manchmal wirklich sehr schmerzhaft sein kann.
Belgien ist hier ein Land, dass darauf am meisten achtet. Dort ist die falsche Kennzeichnung des Fahrzeugs am deutlichsten zu spüren. Somit melden sich Kunden bei uns, wenn sie von der Polizei angehalten werden, mit der Bitte um Hilfe bei der Organisation geeigneter Warnschilder.
Und genau mit diesem Thema – der Kenntlichmachung der Fahrzeuge in Belgien – beginnen wir die Reihe über die richtige Kennzeichnung übergroßer Ladungen in einzelnen Ländern aus unserem Angebot.
Lese weiter und du erfährst:
- über die Grundlagen der richtigen Kenntlichmachung
- über die Arten der zulässigen Warnschilder in anderen Ländern
- über die genauen Abmessungen der Warnschilder
- über die zusätzliche Ausstattung des Fahrzeugs
- über die Beispiele der Warnschilder / Produkte die nicht den belgischen Anforderungen entsprechen
!!! Die Informationen über die entsprechende Kenntlichmachung finden wir nicht in der Genehmigung. Diese Informationen werden in dem Königlichem Dekret vom 2. Juni 2010 und seine nachfolgenden Änderungen erfasst.
Grundlegende Bestandteile der vorschriftsgemäßen Kenntlichmachung (und ihre Definition laut dem Gesetz):
♦ Art. 16
- Auf der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs muss sich in einem Mindestabstand von 40 cm über dem Boden eine „convoi exceptionnel“- Tafel befinden. Sobald der Transport die Bedingungen des Übermaßes gemäß der belgischen Straßenverkehrsordnung nicht mehr erfüllt, wird die Tafel heruntergezogen.
Beispile der Warntafeln:
Die Tafel „convoi exceptionnel“ ist eine rechteckige Platte mit einer Mindestgröße von 1 x 0,16 Metern, deren Inschrift aus großen Buchstaben besteht und deren Mindesthöhe 12 cm beträgt (schwarzer Text auf reflektierendem gelben oder orangefarbenen Hintergrund – reflektierende Folie, die wie ein Honigwaben aussieht).
Tafeln mit folgenden Beschriftungen werden ebenfalls akzeptiert:
UITZONDERLIJK VERVOER
TRANSPORT AUSNAHME
SCHWERTRANSPORT
Wir empfehlen, beim Original zu bleiben, da die Belgier eine spezifische und sehr wählerische Nation sind 😉
- Zusätzlich zu den oben beschriebenen Paneelen wird alternativ eine quadratische Platte von 50 x 50 cm verwendet, die ein schwarzes außergewöhnliches Transportsymbol auf einem reflektierenden Hintergrund trägt und von einem 2 cm breiten schwarzen Streifen eingerahmt wird.
Beispielpanelee:
♦ Art.17
- an der Vorderseite des Fahrzeugs werden mindestens zwei blinkende gelb-orangene Warnleuchten befestigt, die auf beiden Seiten der Kabine angebracht sind und in einem Winkel von mindestens 270 ° sichtbar sind;
- hinten wird eine gelb-orangene Warnleuchte befestigt, die am Ende des Fahrzeugs auf der linken Seite oder auf der linken Seite der Ladung angebracht ist (wenn ihr Ende über den Umriss des Fahrzeugs hinausragt) und in einem Winkel von mindestens 180 ° sichtbar ist.
!!! Alle Warnleuchten müssen während des Transports voll funktionsfähig sein und während des gesamten Transports leuchten.
♦ Art.18Darüber hinaus muss das Fahrzeug folgendes enthalten:
- zwei Warndreiecke;
- zwei tragbare gelb-orangene Blitze, die aus einer Entfernung von mindestens 100 m sichtbar sind.
♦ Art. 19 Zusatzausstattung:
- Wenn der Transport länger als 22 m ist, müssen Reflektoren auf beiden Seiten über die gesamte Länge angebracht werden.
- Wenn das Fahrzeug breiter als 4,5 m ist, muss es vorne und hinten Reflektoren haben.
- Bei einer Breite von mehr als 2,55 m (außer bei Kränen) müssen zwei Endkontur-Markierungsschilder vorne und zwei hinten angebracht werden.
– Die Schilder an der Vorderseite sind ebenfalls mit permanent beleuchteten weißen Lichtern und die hinteren mit permanent beleuchteten roten Lichtern zu versehen
– Die Unterkante der Platten darf nicht tiefer als 40 cm über dem Boden befestigt sein und die Oberkante maximal auf der Höhe von 2 m platziert werden.
– Die Platzierung von Platten in einer Höhe von mehr als 2 m ist nur zulässig, wenn keine anderen technischen Möglichkeiten bestehen, die Platten in der zulässigen Höhe zu befestigen.
Die technischen Bedingungen von Warnschildern werden im weiteren Teil des Artikels ausführlich beschrieben.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2016 in Belgien nur Warn- und Markierungsschilder mit einer bestimmten Länge und Breite verwendet werden dürfen. Sie müssen die Bedingungen von Artikel 28 § 6,3,2,1ᴼ der Technischen Vorschriften für Fahrzeuge erfüllen: (https://www.wegcode.be/wetteksten/secties/kb/tech/302-art28d)
BOARD BOARDS müssen folgende Merkmale aufweisen
- Ausgestattet mit diagonalen, abwechselnden roten und weißen reflektierenden Streifen, die in einem Winkel von 45 ° bis 60 ° und einer Breite von 70 bis 100 Millimetern eingestellt sind..
- Mindestens einer dieser reflektierenden Streifen hat eine Markierung bestehend aus min.:
- Zeichen oder andere Mittel zur Identifizierung des Herstellers oder seines Vertreters, wenn er nicht der Hersteller ist;
- den Produktidentifikationscode, der es ermöglicht, seine Homogenität gemäß den kolorimetrischen und photometrischen Anforderungen zu bestimmen und sicherzustellen (Tabelle unten):
Min. Grosse der Warntafel | Produktidentifikationscode | Alternativ | Zusätzliche Infomationen |
280 x 280mm | ECE REG NR 104-C | oder Warntafel B-Form oder Warntafel LaFo-Form 8 | Erlaubt nur bis 3,5m Fahrzeugbreite |
420 x 420mm | RA 2 NBN EN 12899-1 | TPESC –B (min. Klasse B) oder DIN30710 oder Warntafel A-Form oder Warntafel LaFo-Form A | |
280 x 560mm | RA 2 NBN EN 12899-1 | ||
140 x 800mm | RA 2 NBN EN 12899-1 |
Beispiele von Warntafeln und der zulässigen Identifikationscode:
Auf den folgenden (veranschaulichenden) Grafiken ist nur der Hersteller gekennzeichnet. Es ist jedoch zu beachten, dass auch der Produktidentifikationscode vorhanden sein muss:
Beispiele für Tafeln / Folien / Produkte, die nicht den Anforderungen der belgischen Vorschriften mit Kennzeichnungen entsprechen:
– DIN11030,
– TPESC typ A,
– ohne Referenz oder Identifikation.
Wir hoffen, dass wir mit diesem Artikel den rechtlichen Status in Belgien erheblich angenähert haben, wodurch sich das Risiko einer Geldstrafe für eine falsche Fahrzeugkennzeichnung verringern wird J
Sie kennen kein Unternehmen, das solche Tafeln und Schilder herstellt?
Suchen Sie nicht weiter, Sie sind an der richtigen Stelle. Wir laden Sie ein, sich an unsere Dispoabteilung zu wenden, die Ihnen einen Kostenvoranschlag für die Kenntlichmachung ihres Fahrzeugs vorbereiten kann.