Transportgenehmigungen
LUXEMBURG
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Schwertransportgenehmigungen
Erlaubte Parameter ohne Genehmigung
LKW– 14m (12m + 2m Überhang) x 2,55m x 4m
Sattelzugmaschine + Sattelauflieger – 18,5m (16,5m + 2m Überhang) x 2,55m x 4m – 44t (keine überschrittenen Achslasten, unteilbare Ladung)
LKW + Anhänger – 20,75m (18,75m + 2m Überhang) x 2,55m x 4m – 44t (keine überschrittenen Achslasten, unteilbare Ladung)
AUSNAHMEN:
- LKW mit 4 Achsen -> max. 39t Gesamtmasse
- LKW mit 5 Achsen -> max. 50t Gesamtmasse, bei Einhaltung folgender Bedingungen:
- Die Achslast ist nicht grösser als 11,5t je Achse
- Das Fahrzeug ist mit einem elektrischem System zur Messung der Achslasten ausgestattet
- Das Fahrzeug besitzt mindestens 3 hydraulisch lenkbare Achsen
- So ein Fahrzeug kann auch einen Anhänger ziehen, unter der Bedingung dass die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination nicht grösser ist als 50t; selbstfahrende Maschine -> maximal 60t Gesamtmasse/ max. 12t je Achse
Genehmigungen und Ihre Gültigkeit
Arten der Genehmigungen und Gültigkeit
Standard Fahrzeugkombination
KATEGORIE I
- LKW – 14m (12m + 2m Überhang) x 3m x 4,3m
- Sattelzugmachine + Sattelauflieger – 20m (16,5m +3,5m Überhang) x 3m x 4,3m – 44t / max. 12t je Achse
- LKW + Anhänger – 20,75m (18,75m + 2m Überhang) x 3m x 4,3m – 44t / max. 12t je Achse
AUSNAHMEN:
- LKW mit 4 Achsen -> max. 39t Gesamtmasse
- LKW mit 5 Achsen -> max. 50t Gesamtmasse, bei Einhaltung folgender Bedingungen:
– Die Achslast ist nicht grösser als 11,5t je Achse
– Das Fahrzeug ist mit einem elektrischem System zur Messung der Achslasten ausgestattet
– Das Fahrzeug besitzt mindestens 3 hydraulisch lenkbare Achsen
– So ein Fahrzeug kann auch einen Anhänger ziehen, unter der Bedingung dass die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination nicht grösser ist als 50t - Eine Fahrzeugkombination mit einem Dolly, z.B. Holztransport: max. 25m (21m + 4m) x 2,55m x 4m – 44t
- Transport von Kranballasten – max. 80t Gesamtmasse / max. 12t je Achse
- Transport von Baumaschinen – max. 80t Gesamtmasse / max. 12t je Achse, unter der Bedingung dass das Gewicht der Baumaschine kleiner als 30t ist (es können auch mehrere Maschinen transportiert werden, wobei das Gewicht einer Maschine unter 30t liegen muss).
KATEGORIE II
- LKW – 17m (12m + 5m Überhang) x 3,5m x 4,5m
- Sattelzugmachine + Sattelauflieger – 21,5m (16,5m +5m Überhang) x 3,5m x 4,5m – 80t; max. 12t je Achse
- LKW + Anhänger – 20,75m (18,75m + 2m Überhang) x 3,5m x 4,5m – 80t / max. 12t je Achse
AUSNAHMEN:
- LKW mit 4 Achsen -> max. 39t Gesamtmasse
- LKW mit 5 Achsen -> max. 50t Gesamtmasse, bei Einhaltung folgender Bedingungen:
– Die Achslast ist nicht grösser als 11,5t je Achse
– Das Fahrzeug ist mit einem elektrischem System zur Messung der Achslasten ausgestattet
– Das Fahrzeug besitzt mindestens 3 hydraulisch lenkbare Achsen - Transport von Baumaschinen – max. 100t Gesamtmasse / max. 12t je Achse, unter der Bedingung dass das Gewicht der Baumaschine kleiner als 45t ist (es können auch mehrere Maschinen transportiert werden, wobei das Gewicht einer Maschine unter 45t liegen muss).
KATEGORIE III
Gilt für Parameter die grösser sind als die in der Kategorie II.
AUSNAHMEN:
Transport von Baumaschinen – max. 100t Gesamtmasse / max. 12t je Achse, unter der Bedingung dass das Gewicht der Baumaschine kleiner als 60t ist (es können auch mehrere Maschinen transportiert werden, wobei das Gewicht einer Maschine unter 60t liegen muss).
Überdimensionale Fahrzeugkombination
KATEGORIE I
- Sattelzugmachine + Sattelauflieger – 20m (in dem eventuell max. 2m Überhang) x 3m x 4,3m – 44t / max. 12t je Achse
- LKW + Anhänger – 23m (in dem eventuell max. 2m Überhang) x 3m x 4,3m – 44t / max. 12t je Achse (WICHTIG: in diesem Fall kann die Fahrzeugkombination nur zum Transport von Baumaschinen eingesetzt werden).
AUSNAHMEN:
Transport von Baumaschinen – max. 80t Gesamtmasse / max. 12t je Achse, unter der Bedingung dass das Gewicht der Baumaschine kleiner als 30t ist (es können auch mehrere Maschinen transportiert werden, wobei das Gewicht einer Maschine unter 30t liegen muss).
KATEGORIE II
- Sattelzugmachine + Sattelauflieger – 25m (in dem eventuell max. 5m Überhang) x 3,5m x 4,5m – 80t / max. 12t je Achse
- LKW + Anhänger – 25mx 3,5m x 4,5m – 80t / max. 12t je Achse (WICHTIG: in diesem Fall kann die Fahrzeugkombination nur zum Transport von Baumaschinen eingesetzt werden).
AUSNAHMEN:
Transport von Baumaschinen – max. 100t Gesamtmasse / max. 12t je Achse, unter der Bedingung dass das Gewicht der Baumaschine kleiner als 45t ist (es können auch mehrere Maschinen transportiert werden, wobei das Gewicht einer Maschine unter 45t liegen muss).
KATEGORIE III
Gilt für Parameter die grösser sind als die in der Kategorie II.
AUSNAHMEN:
Transport von Baumaschinen – max. 100t Gesamtmasse / max. 12t je Achse, unter der Bedingung dass das Gewicht der Baumaschine kleiner als 60t ist (es können auch mehrere Maschinen transportiert werden, wobei das Gewicht einer Maschine unter 60t liegen muss).
Kräne / Selbstfahrende Maschinen und Selbstfahrende Kräne mit Ballast
KATEGORIE I
- Selbstfahrender Kran – 19m x 3,5m x 4,3m – 80t / max. 12t je Achse
- Selbstfahrender Kran mit Ballast – 22m x 3,5m x 4,3m – 80t / max. 12t je Achse
KATEGORIE II
- Selbstfahrender Kran – 22m x 4m x 4,5m – 100t / max. 12t je Achse
- Selbstfahrender Kran mit Ballast – 25m x 4m x 4,5m – 100t / max. 12t je Achse
KATEGORIE III
- Gilt für Parameter die grösser sind als die in der Kategorie II.
Gueltigkeit
- KAT. I und II -> 1 Jahr,
- KAT. III -> 3 Monate
Möglichkeit der Verlängerung
Nein
Wartezeit
Benötigte Dokumente
- Kopie der Zulassungsdokumente,
- CoC – Zertifikat für jedes Fahrzeug
- Bescheinigung über die Unteilbarkeit der Ladung (z.B. technische Spezifikation)
Ermächtigung zur Durchfahrt: der Strecke, der Fahrzeuge
- KAT. I -> ohne eine bestimmte Strecke
- KAT. II ->ohne eine bestimmte Strecke, mit der Bedingung die Strecke zur prüfen
- KAT. III ->gilt für die in der Genehmigung genannte Strecke + es wird eine Streckenprüfung verlangt, wobei sie dem Straßen- und Bauwerkverwalter vorzufuhren ist
Fahrtzeiten
Änderungsmöglichkeiten der Genehmigung
NEIN
Original Genehmigung während des Transports
Sprachkenntnisse
Annullierungskosten
JA*
Zivile Schwertransportbegleitungen
Ab welchen Abmessungen
- KAT. I -> eine Begleitung wird nicht verlangt
- KAT. II -> 1 Begleiter vorne bei Überbreite und/oder Überhöhe und 1 Begleiter hinten bei Überschreitung von 3,5m Breite
- KAT. III -> mindestens 1 Begleiter vorne und 1 Begleiter hinten + eventuell eine Polizeibegleitung (gemäß der Genehmigungsauflagen).
Standkosten
JA*
Sprachkenntnisse
JA
Konvoi
JA
Annullierungskosten
JA*
Organisation von Polizeibegleitung und Polizeivertretenden – Schwertransportbegleitungen
Ab welchen Abmessungen
KAT. III – wenn es in der Genehmigung verlangt wird