Die Niederlande sind bekannt für ihre zahlreichen Kanäle, guten Käse, Tulpen, Holzschuhe und verschiedene interessante Unterhaltungen ;), aber vor allem ist es ein Land, das über ein gut entwickeltes Straßenverkehrssystem verfügt und gut an den Verkehr von Großraum- und Schwertransporten angepasst ist.
Es ist zu beachten, dass um den Verkehr solcher Fahrzeuge gewährleisten zu können, bestimmte Sicherheitsanforderungen und Straßenverkehrsvorschriften eingehalten werden müssen, d.h. Spezialtransporte müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet und gesichert sein und der Fahrer muss über entsprechende Genehmigungen verfügen.
Für Informationen zu Genehmigungen wenden Sie sich bitte an unser Dispoteam, die Sie beraten und alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Beschaffung dieser Dokumente für Sie erledigen. Wenn es jedoch um die Sicherheit des Transportes und deren Beteiligten geht, finden Sie unten die Richtlinien, die bei der Vorbereitung der angemessenen Kennzeichnung des Spezialtransportes hilfreich sind.
Wenn der Großraum- und Schwertransport die Länge oder Breite überschreitet, stellen Sie sicher, dass er wie folgt gekennzeichnet ist:
1) Wenn der Transport über 3 m breit und/oder 22 m lang ist, muss er ausgerüstet sein
mit 1 oder 2 Warnleuchten vorne und hinten. Die Leuchte muss so montiert werden, dass sie in einem Abstand von 20 m (gemessen 1,5 m auf der Fahrbahn) um das Fahrzeug herum sichtbar ist.

2) Wenn sie 3 m überschreitet, ist es außerdem erforderlich, die Breite (gemäß Artikel 130-133 des Anhangs VIII der Regeling voertuigen) mit Brettern von mindestens 42 cm x 42 cm oder zu markieren
28 cm x 56 cm oder 14 cm x 80 cm mit parallelen roten und weißen diagonalen Streifen in der Breite
nicht weniger als 7 cm und nicht mehr als 10 cm, und auf jeder Platte mindestens ein weißes Licht
(vorausfahrende Fahrzeuge) oder rot (hinterfahrende Fahrzeuge), gut sichtbar für entgegenkommende und nachfolgende Fahrzeuge (wenn der Transport nach Einbruch der Dunkelheit stattfindet).
Tafeln sind so anzubringen, dass der Abstand von der Fahrbahnoberfläche bis zur Unterkante der Tafel nicht weniger als 0,25 m und bis zur Oberkante kleiner oder gleich 1,90 m ist.
Wenn dies bauartbedingt nicht möglich ist, darf der Abstand von der Oberkante des Schildes mehr als 1,90 m betragen, jedoch nicht mehr als 2,30 m. Die Schilder sind so an der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs anzubringen dass sie die größte Breite des Fahrzeugs zusammen mit der Ladung angeben.

3) Wenn der Transport oder das Fahrzeug selbst länger als 22 m ist, sollten an der Seite des Fahrzeugs auf seiner gesamten Länge auf beiden Seiten reflektierende Lichter angebracht werden (die Farbe kann nur weiß oder gelb sein), mit der Kennzeichnung bestehend aus:
a) Vollkonturmarkierung,
b) partielle Konturmarkierung,
c) Markierungen einer durchgehenden Linie (wenn die Lücken 1,00 m nicht überschreiten),
Die Linienmarkierung und die unteren Elemente der Konturmarkierung werden nicht höher angebracht als 2,50 Meter über dem Boden.
4) Bei Ladungen, die über den Umriss des Fahrzeugs hinausragen, sollte die folgende Kennzeichnung verwendet werden (gemäß Artikel 130-133 des Anhangs VIII der Regeling voertuigen):
- eine Tafel mit Mindestabmessungen von 42 cm x 42 cm mit parallelen weißen und roten diagonalen Streifen von mindestens 7 cm und höchstens 10 cm Breite. Auf jeder Tafel muss mindestens ein weißes Licht (vorne am Fahrzeug) und ein rotes Licht (hinten am Fahrzeug) deutlich sichtbar sowohl für entgegenkommende als auch hinter dem Transport kommende sichtbar sein (wenn der Transport nach Einbruch der Dunkelheit stattfindet).

- Die Tafeln sollten in einer vertikalen Ebene senkrecht zur Längsachse des Fahrzeugs angebracht werden, wobei der Abstand von der Straßenoberfläche zur Unterkante des Schilds nicht weniger als 0,25 m und zur Oberkante ≤ 1,90 m betragen sollte. Ist dies konstruktionsbedingt nicht möglich, darf der Abstand zur Tafeloberkante größer als 1,90 m, jedoch nicht größer als 2,30 m sein.
5) wenn die Länge des beladenen Fahrzeugs 27 m überschreitet, sollte ein gelbes Schild mit klaren schwarzen Buchstaben am Heck des Fahrzeugs angebracht werden:

FAHRVERBOTE / FAHRZEITEN
Die Fahrt ist über die ganze Woche möglich (außer den Feiertagen), jedoch über die Fahrt am Samstag und Sonntag entscheidet die Straßenverwaltung.
AUTOBAHNEN: bis 4m Breite, 40m Länge und bis 100t gibt es keine Zeitbegrenzugen
AUßERHALB DER AUTOBAHNEN: bis 4m Breite, 27,5m Länge und bis 100t gibt es keine Zeitbegrenzugen
VOELLIGE BEGRENZUNG bei verschneiter oder vereister Fahrbahn, bei Nebel, Schneefall oder Regen bei eingeschränkter Sicht auf weniger als 200 m
FAHRVERBOTE außerhalb der Autobahnen:
über 4m bis 4,5m Breite ab 6:00 bis 10:00 und ab 15:00 bis 20:00 über 4,5m bis 5m Breite ab 6:00 bis 20:00 über 5m Breite ab 6:00 bis 22:00 über 27,5m bis 50m Länge ab 6:00 bis 10:00 und ab 15:00 bis 20:00 über 50m Länge ab 6:00 bis 10:00 und ab 15:00 bis 20:00 oder gemäß den Auflagen des Amtes über 100t ab 6:00 bis 10:00 und ab 15:00 bis 20:00 |
FAHRVERBOTE auf den Autobahnen:
püber 4m bis 4,5m Breite ab 6:00 bis 10:00 und ab 15:00 bis 20:00 über 4,5m bis 5m Breite ab 6:00 bis 20:00 über 5m Breite ab 6:00 bis 22:00 über 40m bis 50m Länge ab 6:00 bis 10:00 und ab 15:00 bis 20:00 über 50m Länge ab 6:00 bis 20:00 über 100t ab 6:00 bis 10:00 und ab 15:00 bis 20:00 |

Verfasst durch: Natalia Rosankiewicz
Bearbeitet durch: Magdalena Witkowska und Małgorzata Puławska
Übersetzt durch: Emilia Czajor