Transportgenehmigungen
POLEN

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Schwertransportgenehmigungen
Erlaubte Parameter ohne Genehmigung
- 3m Breite, unter der Bedingung, dass der Auflieger/ Anhänger / Ladefläche 2,55m Breit ist und die Ladung von keiner Seite nicht mehr als 23cm herausragt.
- es ist erlaubt 2m Überhang zu haben
Eine Genehmigung wird verlangt wenn folgende Parameter überschritten werden
- Sattelzugmaschine + Sattelauflieger – 16,5m x 2,55m x 4m – 40t
- LKW + Anhänger – 18,75m x 2,55m x 4m -40t
Genehmigungen und Ihre Gültigkeit
Arten der Genehmigungen / Wartezeit / Ermächtigung zur Durchfahrt
II Kategorie
a) bei Achslasten und Gesamtmasse die nicht größer sind als die allgemein zugelassenen
b) bei einer Breite, die nicht größer ist als 3,2m
c) bei einer Länge, die nicht größer ist als:
– 15m für Einzelfahrzeuge
– 23m für Fahrzeugkombinationen
d) bei einer Höhe, die nicht größer ist als 4,3m:
– BEGLEITUNG – wird nicht verlangt
– WARTEZEIT – bis 7 Arbeitstage
– Dauergenehmigung wird auf den Firmennamen ausgestellt
– STRASSEN – alle öffentlichen
III Kategorie
e) bei einer Gesamtmasse die nicht größer ist als die allgemein zugelassene
f) bei einer Breite, die nicht größer ist als 3,4m
g) bei einer Länge, die nicht größer ist als:
– 15m für Einzelfahrzeuge
– 23m für Fahrzeugkombinationen
– 30m für Fahrzeugkombinationen mit lenkbaren Achsen
h) bei einer Höhe, die nicht größer ist als 4,3m:
– BEGLEITUNG:
*1 Begleiter > 23m x 3,2m x 4,5m – 60t
*2 Begleiter > 30m x 3,6m x 4,7m – 80t
– WARTEZEIT – bis 7 Arbeitstage
– Dauergenehmigung wird auf den Firmennamen ausgestellt
– STRASSEN – alle Landesstraßen
IV Kategorie
i) bei einer Breite, die nicht größer ist als:
– 3,4m für Einfahrbahnstrassen
– 4m für Schnellstrasse, Klasse A und S
j) bei einer Länge, die nicht größer ist als:
– 15m für Einzelfahrzeuge
– 23m für Fahrzeugkombinationen
– 30m für Fahrzeugkombinationen mit lenkbaren Achsen
k) bei einer Höhe, die nicht größer ist als 4,3m
l) bei einer Gesamtmasse die nicht größer ist als 60t
m) bei Achslasten die nicht größer sind die allgemein zugelassenen
– BEGLEITUNG:
*1 Begleiter > 23m x 3,2m x 4,5m – 60t
*2 Begleiter > 30m x 3,6m x 4,7m – 80t
– WARTEZEIT – bis 7 Arbeitstage
– Dauergenehmigung wird auf den Firmennamen ausgestellt
– STRASSEN – alle öffentlichen
V Kategorie
a) bei Abmessungen und einer Gesamtmasse, die nicht größer sind als die allgemein zugelassenen
b) bei Achslasten, die nicht größer sind als die allgemein zugelassenen
– BEGLEITUNG:
*1 Begleiter > 23m x 3,2m x 4,5m – 60t
*2 Begleiter > 30m x 3,6m x 4,7m – 80t
– WARTEZEIT – 14 Arbeitstage (mit Möglichkeit der Verlängerung um weitere 30 Tage)
– Einzelgenehmigung wird auf den eine bestimmte Fahrzeugkombination ausgestellt
– STRASSEN – bestimmte Strecke, gemäss der Genehmigung
Gültigkeit
V Kategorie – 14-30 Kalendertagen
Möglichkeiten der Verlängerung
Fahrtzeiten
V Kategorie – gemäss der Genehmigung
Änderungsmöglichkeiten der Genehmigung
Original Genehmigung während des Transports
JA*
Sprachkenntnisse
NEIN
Annullierungskosten
JA*
Zusätzliche Informationen
1. 1500zł – für das fehlen der Genehmigung der Kategorie I und II
2. 5000zł – für das fehlen der Genehmigung der Kategorie III-IV
3. Für das Fehlen der Kategorie V:
a. 500zł – wenn die Achslast einer oder mehrerer Achsen, die Gesamtmasse und die Abmessungen der Fahrzeugkombination die allgemein zugelassenen nicht mehr als um 10% überschreiten
b. 2000zł – wenn die Achslast einer oder mehrerer Achsen, die Gesamtmasse und die Abmessungen der Fahrzeugkombination die allgemein zugelassenen nicht mehr als um 10%-20% überschreiten
c. 15000zł – bei allen anderen Fällen
4. 5000zł – bei einer Durchfahrt eines Schwertransportes über eine Brücke, bei nicht Benachrichtigung des Straßenverwalters bei der Genehmigungskategorie III und IV
5. 3000zł – bei einer Durchfahrt eines Schwertransportes über eine Brücke, bei nicht Einhaltung der Genehmigungsauflagen des Straßenverwalters bei der Genehmigungskategorie III und IV
6. 6000zł – bei einer Durchfahrt eines Schwertransportes über eine Brücke, bei Widerspruch des Straßenverwalters bei der Genehmigungskategorie III und IV
7. 2000 – bei nicht Einhaltung der Genehmigungsauflagen bei der Genehmigungskategorie V
Zivile Schwertransportbegleitungen
Ab welchen Abmessungen
- 1 Begleiter > 23m x 3,2m x 4,5m – 60t
- 2 Begleiter > 30m x 3,6m x 4,7m – 80t
Arten der Begleiter
Standkosten
JA*
Sprachkenntnisse
JA*
Konvoi
JA*