Transportgenehmigungen
NIEDERLANDE
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Schwertransportgenehmigungen
Erlaubte Parameter ohne Genehmigung
22m x 3m x 4m – 50t, unter folgender Bedingungen:
- Bei Leerfahrt: Sattelzugmaschine + Sattelauflieger – 16,5m x 2,55m x 4m – 40t
- es wird eine unteilbare Ladung transportiert
- eine Genehmigung wird nicht verlangt, wenn der Abstand von der Mitte der letzten Achse bis zum Ladungsende kleiner oder gleich 5m ist
Eine Genehmigung wird verlangt wenn folgende Parameter überschritten werden
- LKW – 12m x 2,55m x 4m
- Sattelzugmaschine + Sattelauflieger – 22m x 3m x 4m – 50t (überschrittene Achslasten, unteilbare Ladung)
- LKW + Anhänger – 18,75m x 3m x 4m – 40t (überschrittene Achslasten, unteilbare Ladung)
Genehmigungen und Ihre Gültigkeit
Arten der Genehmigungen
Gültigkeit
- Dauergenehmigung – ein Jahr, wird für max. folgende Abmessungen ausgestellt:
– Länge 22m (wenn die Genehmigung auf die Sattelzugmaschine oder auf einen Auflieger ohne lenkbare Achsen ausgestellt wird)
– Länge 27m (wenn die Genehmigung auf einen Auflieger mit lenkbaren Achsen ausgestellt wird)
– bis 3,5m Breite und 4,25m Höhe
– bis maximal 50t (wenn die Genehmigung auf die Sattelzugmaschine oder auf einen Auflieger der weniger Gewicht zulässt)
– 100t (wenn die Genehmigung auf einen Auflieger der so ein Gewicht zulässt) - Streckengenehmigung – gültig 4-12 Wochen (ein Zeitraum – je zwei Wochen, z.B. für 2,4,6 Wochen usw.)
Möglichkeiten der Verlängerung
Keine – nach dem Ende der Genehmigungsgültigkeit, muss die Genehmigung von neuem gestellt werden.
Wartezeit
- Registrierung im niederländischen System – ca. 2-5 Arbeitstage
- Genehmigung
– ca. 2 Werktage bis maximal 27,5m x 3,5m x 4,25m – 100t
– ca. 4 Werktage bis maximal 40m x 4,5m x 4,5m – 100t
– ca. 5 Werktage, wenn die Abmessungen über 40m x 4,5m x 4,5m – 100t -150t betragen
Benötigte Dokumente
- für die Registrierung der Fahrzeuge sind Dokumente mit technischen Angaben nötig (wie z.B. COC-Zertifikat, technische Spezifikation, technische Skizze, Ficha, Scheda usw.)
- für den Genehmigungsprozess:
– Registrierung des Fahrzeugs
– Kopie der Zulassungsdokumente auf den die Genehmigung ausgestellt werden soll.
Fahrtzeiten
- außerhalb der Autobahnen
– über 4m – 4,5m Breite von 10:00 bis 15:00 Uhr und von 20:00 bis 06:00
– über 4,5m – 5m Breite von 20:00 bis 06:00
– über 5m Breite von 22:00 bis 06:00
– über 27,5m bis 50m Länge von 10:00 bis 15:00 Uhr und von 20:00 bis 06:00
– über 50m Länge von 10:00 bis 15:00 Uhr und von 20:00 bis 06:00 oder gemäß der Auflagen der Genehmigung
– über 100t von 10:00 bis 15:00 Uhr und von 20:00 bis 06:00 - auf den Autobahnen
– über 4m – 4,5m Breite von 10:00 bis 15:00 Uhr und von 20:00 bis 06:00
– über 4,5m – 5m Breite von 20:00 bis 06:00
– über 5m Breite von 22:00 bis 06:00
– über 40m bis 50m Länge von 10:00 bis 15:00 Uhr und von 20:00 bis 06:00
– über 50m Länge von 20:00 bis 06:00
– über 100t von 10:00 bis 15:00 Uhr und von 20:00 bis 06:00
Änderungsmöglichkeiten der Genehmigung
Original Genehmigung während des Transports
Sprachkenntnisse
Annullierungskosten
JA*
Zusätzliche Informationen
- vor der Antragstellung ist es nötig das Fahrzeug auf das die Genehmigung ausgestellt wird zu registrieren. Für die Registrierung sind Dokumente mit technischen Angaben nötig (wie z.B. COC-Zertifikat, technische Spezifikation, technische Skizze, Ficha, Scheda usw.)
- bei über 4,4m Höhe wird eine Streckenprüfung verlangt
- die Strafe für das Fahren ohne Genehmigung beträgt minimum 1000€
Zivile Schwertransportbegleitungen
Ab welchen Abmessungen / Zahl der Begleiter
1 Begleiter – wenn einer der unten genannten Parameter überschritten wird:
– bei über 27,5m bis 32m Länge ausserhalb der Autobahnen und/oder 40m bis 50m Länge auf den Autobahnen
– bei über 3,5m bis 4m Breite außerhalb der Autobahnen und/oder 4m bis 4,5m Breite auf den Autobahnen
2 Begleiter – wenn einer der unten genannten Parameter überschritten wird:
– bei über 32m Länge außerhalb der Autobahnen und/oder über 50m Länge auf den Autobahnen
– bei über 4m Breite außerhalb der Autobahnen und/oder über 4,5m Breite auf den Autobahnen, und bei überschreitung von 100t (außerhalb und auf den Autobahnen)
Bei einer Höhe von mehr als 4,4m ist es möglich, dass eine Begleitung verlangt wird. Es liegt bei der Entscheidung des Amtes.
Standkosten
JA*
Sprachkenntnisse
JA*
Begleiterarten
JA*
Konvoi
NEIN